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   OLG Koblenz, 02.12.2002 - 12 U 1027/01   

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https://dejure.org/2002,9002
OLG Koblenz, 02.12.2002 - 12 U 1027/01 (https://dejure.org/2002,9002)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.2002 - 12 U 1027/01 (https://dejure.org/2002,9002)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 12 U 1027/01 (https://dejure.org/2002,9002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall eines Motorradfahrers; Straßenschäden durch Ausfräsung der Teerschicht; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenmeisterei; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Warnvorrichtungen; Aufstellung von mobilen Verkehrszeichen; ...

  • Judicialis

    LandesstraßenG § 48; ; StVO § 3 II Nr. 2 c; ; StVO § 40; ; BGB § 254 I; ; BGB § 288 I; ; BGB § 291; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 287; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des verantwortlichen Amtsträgers für Unfallschäden wegen Verletzung des Verkehrssicherungspflicht - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Baustelle, Beschilderung, heraus entstandenen Unfall bei einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Motorradunfall: Nicht ausgeschilderte Baustelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2002 - 12 U 1027/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung richten sich Art und Umfang der zur Sicherheit einer Baustelle erforderlichen Vorkehrungen nach dem Ausmaß der Gefahren, die von dieser Baustelle ausgehen, sowie - außer in den Fällen der Gefahr besonders schwerwiegender Verletzungen - auch danach, wie weit die Gefahrenlage für die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar ist und von ihnen selbst bei Anwendung der zu erwartenden Eigensorgfalt bewältigt werden kann (vgl. BGH VersR 1979, 1055).
  • BGH, 26.03.1981 - III ZR 106/80

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein eine Wanderbaustelle auf der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2002 - 12 U 1027/01
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH VersR 81, 733), ist die Frage, ob eine Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht durch Amtsträger des beklagten Landes gegeben ist, nach den Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) zu beurteilen.
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 9 U 126/97

    Absicherung von Frässtreifen auf der Fahrbahn L

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2002 - 12 U 1027/01
    Dabei müssen diese Hinweise örtlich so nahe bei der Baustelle aufgestellt sein, dass die Verkehrsteilnehmer sie bei vernünftiger Einschätzung auch tatsächlich auf die vorhandene Gefahrenstelle beziehen können (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 475, 476).
  • OLG Köln, 30.04.2009 - 7 U 189/08

    Verkehrssicherungspflichten des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich einer

    Dies gilt insbesondere für das Befahren eines durch § 40 StVO Abs. 6 Zeichen 123 - allerdings örtlich nah vom Verkehrssicherungspflichtigen zu bezeichnenden - Baustellenbereich mit der Folge, dass nicht jede einzelne Baumaßnahme einer besonderen Kennzeichnung bedarf (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1998 - 9 U 38/98 - zitiert nach juris Rdnr. 13 sowie OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2002, - 12 U 1027/01 - zitiert nach juris Rdnr. 18).
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